Feuerbrand an Obst- und Ziergehölzen
Der Feuerbrand an Obst- und Ziergehölzen ist eine gefährliche, meldepflichtige und chemisch nicht bekämpfbare Bakterien-Krankheit, die auch im Landkreis Donau-Ries bereits wiederholt aufgetreten
und mittlerweile, vor allem im nördlichen Teil des Landkreises, fast flächendeckend verbreitet ist.
Erreger
Die Krankheit Feuerbrand wird durch ein stäbchenförmiges Bakterium (Erwinia amylovora) verursacht. Dieses stammt ursprünglich aus Nordamerika, wobei die ersten europäischen Nachweise aus den
Jahren 1957 (England) vorliegen; innerhalb von Deutschland wurde der Erreger erstmals 1971 in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Mittlerweile gibt es weltweit 34 offiziell registrierte
Befallsländer.
Namensgebung
Die durch die Feuerbrandbakterien geschädigten Pflanzenteile (Blüten, Blätter,Triebe) sehen wie vom Feuer verbrannt aus; auch im englischen Sprachgebrauch ist die Rede von "fireblight".
Befallen werden Kultur- und Zierformen von Apfel und Birne sowie hauptsächlich Weiß- und Rotdorn. Auch werden Cotoneaster (Zwerg- oder Felsenmispel), Quitte, Zierquitte, Feuerdorn und Mehlbeere
befallen.
In Punkto Anfälligkeit sind Sortenunterschiede bekannt: Die Apfelsorten Alkmene, Berlepsch, Cox Orange, Elstar, Gala, Gloster, Goldparmäne, Idared, Ingrid Marie, James Grieve und Jonathan gelten
als hochanfällig.
Bei Birnen werden Sorten Bocs Flaschenbirne, Brostol Cross, Clapps Liebling, Conference, Frühe von Trévoux, Gräfin von Paris, Köstliche von Charneu, Vereinsdechant, und William Christ als
besonders anfällig eingestuft.
Bei Ziergehölzen ist Cotoneaster salicifolius auf Grund des späten Blühtermines eine der Hauptwirtspflanzen.
Krankheitsbild
Befallene Blüten und Blätter welken und verfärben sich dunkelbraun bis schwarz, sterben ab und trocknen ein. Charakteristisch ist, insbesondere bei Kernobst, die zu Beginn auftretende Schwärzung der Haupt- und Nebenadern, der Blätter und die später U-förmige bzw. krückstockartige Krümmung der Triebspitze. Unter feuchtwarmen Bedingungen treten aus den Befallsstellen milchig-weiße, später rotbraune bis gelbbraune Schleimtropfen (= Bakterienschleim) aus. Die befallenen Blätter, Blüten und jungen Früchte bleiben häufig bis in den Winter am Baum hängen. Betroffene Rindenpartien reißen häufig ein und sind rötlich oder braun verfärbt. Die Symptomausprägung ist von vielen Faktoren abhängig, d.h. es müssen im Einzelfall nicht alle genannten Symptome vorliegen. Eine genaue Diagnose ist nur im Laufe der Vegetationszeit mit Hilfe spezieller Nachweisverfahren im Labor möglich. Ansprechpartner für eine mögliche Untersuchung im Regierungsbezirk Schwaben ist das zuständige Landwirtschaftsamt in Augsburg/Stadtbergen.
Bedeutung
Der Feuerbranderreger stellt sowohl für den Erwerbsobstbau als auch für das öffentliche Grün und die Hausgärten ein bedeutsames Problem dar. Die Krankheit ist meldepflichtig, d.h. ihr Auftreten
oder auch nur der Verdacht ist in einem bisher als vom Feuerbrand frei eingestuften Gebiet der zuständigen Behörde (s.o.) zu melden, die dann weitere Maßnahmen in die Wege leitet; Rechtsgrundlage
hierfür ist die Feuerbrand-Verordnung aus dem Jahre 1985 (letzte Änderung aus dem Jahre 1992).
Biologie
Die Überdauerung der Bakterien während der Wintermonate erfolgt in erster Linie an den erkrankten Rindenteilen betroffener Pflanzen. Im Frühjahr nehmen die Bakterien mit steigenden Temperaturen
ihre Vermehrung auf. In Verbindung mit Feuchtigkeit treten sie als Bakterienschleim nach außen, der dann über Regenspritzer, Wind und diverse Insekten (Bienen, Hummeln, Ameisen etc.) verbreitet
wird. Als erste Befallstellen sind die geöffneten Blüten zu nennen; die Infektion erfolgt insbesondere bei feuchtwarmer Witterung (über 18 °C, über 70 % relative Feuchte) beispielsweise über
kleine Verletzungen, die Nektarien am Blütenboden oder über Spaltöffnungen der Kelchblätter. Da sowohl die Pollenkörner als auch der Nektar stark von den Bakterien besiedelt werden, können
bereits zu einem frühen Zeitpunkt alle blütenbesuchenden Insekten den Feuerbrand von Blüte zu Blüte übertragen. Die ersten Befallssymptome an den Blüten treten etwa 2-4 Wochen nach der Infektion
auf. Im weiteren Verlauf werden dann Laubblätter, junge Triebe und auch die Nachblüten befallen. Innerhalb der Pflanze bleiben die Bakterien mehrheitlich auf Ihren Infektionsort und dessen nähere
Umgebung begrenzt (Blatt-, Blüten-, Stengelabschnitt), können jedoch über das pflanzliche Gefäßsystem auch weiter entfernt gelegene Stellen erreichen. Eine weitere Verbreitung erfolgt sowohl
durch Schnittwerkzeuge als auch - großflächig betrachtet - durch den Handel mit befallenen Pflanzen bzw. Pflanzenteilen und verseuchtem Verpackungsmaterial. Auch Zugvögel (Drossel, Star) sind in
diesem Zusammenhang anzuführen. Der Ausgang einer bedrohlichen Epidemie findet sich häufig bei hochanfälligen Pflanzen, die z.B. als Windschutzhecken verbreitet sind (Weißdorn) oder häufig in
Kleingärten bzw. im Öffentlichen Grün Verwendung finden (großblättrige Cotoneaster-Arten).
Bekämpfungsmaßnahmen
Auf chemischen Weg ist Feuerbrand nur sehr schwer und mit starken Einschränkungen zu bekämpfen.
Deshalb kommt der regelmäßigen Beobachtung von Feuerbrandwirtspflanzen eine sehr große Bedeutung zu. Wirtspflanzen sollten von Blühbeginn bis zum Ende der Vegetationsperiode (vor allem nach
feucht-schwülen Witterungsperioden) auf Symptome beobachtet werden. Bei einer frühzeitigen Erkennung des Schadorganismus kann durch Rückschnittmaßnahmen an Bäumen der Schaden in Grenzen gehalten
werden. Wenn die Krankheit ignoriert wird, kommt es rasch zu einem starken Ausbreiten innerhalb der Pflanze, die dann gerodet werden muss.
Wenn diese augenfälligen Symptome erkannt werden, sollten Sie Ihre Gemeinde und Ihren Gartenbauverein verständigen. Der Gartenbauverein ist über diese Krankheit informiert und koordiniert in
Abstimmung mit der Gemeinde die notwendigen Abwehrmaßnahmen:
Kranke Pflanzen oder Pflanzenteile sind
In der Regel bestehen diese darin, dass kranke Pflanzen oder Pflanzenteile an einer zentralen Sammelstelle, nach erfolgter Genehmigung durch das Landratsamt, verbrannt werden.
Nach einer unter Umständen erforderlichen Rodung stark infizierter Bäume ist zu bedenken, dass der Erreger noch einige Zeit am infizierten Wurzelmaterial lebensfähig bleibt. Aus diesem Grund
sollte eine Neupflanzung erst nach einer Überwinterung (bei Rodung im Herbst) oder nach mindestens einem vierwöchigen, besser jedoch mehrmonatigem Sicherheitsabstand (bei Rodung im Frühjahr)
erfolgen.
Sowohl die gerodeten Bäume als auch die anfallenden Schnittgutreste befallener Bäume sind zu verbrennen; eine Verwendung als Häckselgut im eigenen Garten verbietet sich.
Bitte bringen Sie kranke Pflanzen oder Pflanzenteile nicht in Berührung mit gesunden Pflanzen! Das gilt auch für verwendetes, infiziertes Schneidegerät (Schere / Säge etc). Sorgfältige
Desinfektion mit 70 %igem Alkohol (z. B. Spiritus) ist notwendig, bevor Sie an gesunden Pflanzen weiterarbeiten!
Der Feuerbrand kann nur unter Kontrolle gehalten werden, wenn kranke Pflanzen und Pflanzenteile schnellstmöglichst aus den Beständen entfernt, gesammelt und nach Genehmigung verbrannt werden!
Quellen und weiterführende Links